Harald Thomé vom Verein Tacheles informiert in seinem Newsletter zum Thema Übernahmeanspruch von Nachforderungen aus Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen für Leistungsbeziehende und auch für Nicht-Leistungsbeziehende. Wichtig ist, zeitnah nach Zugang der Abrechnung zu handeln. Thome-Newsletter 29/2022 vom 31.07.2022 – Siehe dazu auch TAZ-Online:
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