Nach Erlass der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kann der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen im Monat August ausgezahlt werden.Pressemitteilung Landesregierung vom 11.08.2022, zum Pfändungsschutz: www.fbsb-nrw.de
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