In NRW sank die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucher*innen laut IT.NRW gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 (damals: 10.628 Verfahren) um 17,6 % auf 8.760. Auch IT.NRW vermutet, dass sich „die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen langsam dem Vorkrisenniveau von 2019 (Halbjahresdurchschnitt: 7.899) wieder anzunähern“ scheinen. Die Zahl der Verfahren ehemals Selbständiger
sank ähnlich wie in ganz Deutschland vergleichsweise weniger stark um 9,6 % auf 2.167 (1. Halbjahr 2021: 2.397). Die von IT.NRW veröffentlichten Daten zu den beantragten Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021 und 2022 auf Gemeindeebene zeigen zum Teil deutliche regionale Unterschiede auf. Die Gründe dafür dürften vielfältig sein, dennoch könnten die Daten besonders mit Blick auf das seit 2022 geltende neue Förderprogramm für die Verbraucherinsolvenzberatung interessant erscheinen.
Pressemitteilung IT.NRW vom 08.09.2022; Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2021 und 2022
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