Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) bezweifelt, dass die Energiepreispauschale bei überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Sobald es eine Lohnoder Kontopfändung gebe oder jemand in der Insolvenz ist, sei es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale ausgezahlt zu bekommen. Ähnliche Probleme habe es schon bei den Coronahilfen gegeben. „Jetzt wäre es so einfach gewesen, die Pauschale von vornherein im Gesetz als unpfändbar zu deklarieren“, so die BAG SB in ihrer Pressemitteilung vom 25.08.2022. 
Pressemitteilung der BAG SB vom 25.08.2022