Laut Auskunft der Bundesregierung belief sich die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II im Jahr 2021 insgesamt auf rund 437 Millionen Euro. Für die rund 399.000 Bedarfsgemeinschaften betrug die durchschnittliche Differenz danach 91 Euro. Kurzmeldung (hib) des Bundestages vom 16.08.2022 zu Drs. 20/3018

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