Dass es beim Pfändungsschutz der Energiepreispauschale (EPP) zu erheblichen Problemen im Insolvenzverfahren kommen kann, zeigen auch die in der BAG-SB Informationen 2022, S. 248 veröffentlichten Äußerungen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Maurer, der die EPP als Steuerleistung für pfändbar hält, sie zur Insolvenzmasse ziehen möchte und dies „ggf. gerichtlich“ durchzusetzen gedenkt. Einen Anreiz „weiterzudenken“ bietet Maurer allerdings auch, wenn er sagt, es sei ihm „bewusst“, dass „die Bundesregierung hier anderes im Sinn hatte“ (nämlich den Pfändungsschutz zu regeln, was sie wohl vergessen hatte).
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