Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.
Bundesrat-Kompakt (TOP 5 der Bundesratssitzung vom 08.07.2022 zum 27. BAföG-Änderungsgesetz)
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