Am 25.10.2022 wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2022, S. 1743). Darin enthalten ist auch die sog. Inflationsausgleichsprämie in § 3 Nr. 11c EStG. Danach haben Arbeitgeber*innen ab sofort die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro zu
gewähren. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Eine Regelung zur Unpfändbarkeit (wie z.B. bei der Energiepreispauschale für Rentner*innen) ist allerdings nicht vorgesehen. 
Information des Paritätischen Gesamtverbandes vom 27.10.2022

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