Die von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innen Kommission für Gas und Wärme hat am 31.10.2022 ihren Abschlussbericht im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Neben den im Zwischenbericht bereits vorgeschlagenen Entlastungen stellt der Abschlussbericht außerdem Maßnahmen zur Steigerung des Gasangebotes sowie zur Senkung der Nachfrage in den Fokus. Sowohl im Bereich der Haushalte als auch der Unternehmen dürfte es zahlreiche Verbraucher geben, die mit dem „New Normal“, also dem auch mittelfristig voraussichtlich hohen Niveau der Energiekosten überfordert sein werden. Unabhängig davon, welchen Energieträger sie nutzen, sollten sie weiter entlastet
werden. Als flankierende Maßnahmen empfiehlt die Kommission deshalb für alle Verbraucher*innen:

1. Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 soll es einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richten sollte, die die Belastungen nicht selbst stemmen können.

2. Es wird ein Kündigungsmoratorium empfohlen: Mindestens ein halbes Jahr Zeit sollte Privathaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen.

3. Für Unternehmen soll ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Gaspreisbremse ein Härtefallprogramm aufgelegt werden, das in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Corona-Pandemie konzipiert werden kann.

Detaillierte Informationen sind der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem
Abschlussbericht – Sicher durch den Winter dfer Expert*innen-Kommission Gas und Wärme zu entnehmen.

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