Eine neue Regelung ermächtigt die Bundesregierung, den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per Rechtsverordnung auszuweiten – auch auf Personen, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Voraussetzung ist eine bundesweite Notlage, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für studentische oder ausbildungsbegleitende Nebenjobs hat – so wie es in der Corona-Pandemie der Fall war.
Bundesrat-Kompakt (TOP 2 der Sitzung des Bundesrats vom 07.10.2022)

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration