Haushaltskunden und kleineren Unternehmen wird über ein Soforthilfegesetz für Gas und Wärme unter anderem die Abschlagszahlung für Gas im Dezember erlassen. Die Dezember-Soforthilfe soll einen Ausgleich schaffen für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr überbrücken. Das Gesetz ist am 10.11. und 14.11.2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und wird kurzfristig in Kraft treten.
Quelle und weitere Infos: Pressemitteilung BMWK vom 02.11.2022; FAQ Dezember Soforthilfe im Gas und Wärmebereich