Der Bundestag hat die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis Mitte nächsten Jahres möglich gemacht. Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Die Bundesregierung kann nun aufgrund des neuen Gesetzes Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld durch Verordnung zu erlassen.
Deutscher Bundestag – Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

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