Dr. Dieter Zimmermann beschreibt in seinem Artikel auf der Seite www.infodienst-schuldnerberatung.de die Bedeutung des Nachweises des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen anhand von vier Fallbeispielen: I. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO, II. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850f Abs. 2 ZPO, III.
Aufrechnung/Verrechnung von Sozialleistungen bis zur Hälfte, IV. Unterschiede zwischen SGB II- und SGB XII-Bescheinigung. Am Ende des Artikels stehen diverse Bescheinigungen zum Download zur Verfügung. www.infodienst-schuldnerberatung.de

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration