Der Bundesrat hat am 25. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert. Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Bürgergeld um. Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie werden künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher. Quelle: BundesratKOMPAKT (TOP 4)
Zur Kritik an dem Verhandlungsergebnis: Thome Newsletter 47/2022 vom 27.11.2022

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