Nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*innen sowie Unterhaltsberechtigte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhalten nunmehr alle Studierenden sowie Fachschüler*innen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Damit sollen laut Bundesregierung auch sie von den gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Das entsprechende Studierenden-Energiepreisgesetz (EPPSG) wird am 16.12.2022 erwartungsgemäß den Bundesrat passieren und soll am 21.12.2022 in Kraft treten. Die antragsbasierte Leistung soll bereits ab Anfang 2023 über die Länder ausgezahlt werden. Das digitale Antragsverfahren soll laut Bundesregierung über eine durch das Land Sachsen-Anhalt zu entwickelnde Online-Plattform entsprechend des Onlinezugangsgesetzes (Vorbild: bafoegdigital) abgewickelt werden. Voraussetzung für den Anspruch auf die Pauschale ist unter anderem die Immatrikulation oder der Besuch einer bestimmten Ausbildungsstätte zum 01.12.2022.
FAQ des Bundesbildungsministeriums