Seit 2021 wird fürs Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Mit dem Gesetz zur fairen Aufteilung der CO2—Kohlendioxid-Kosten will die Bundesregierung Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Bundestag und Bundesrat haben der Neuregelung zugestimmt. Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Quelle und weitere Infos: PM Bundesregierung