Mit dem mehr als 1,6 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen „Krisenbewältigung“ stellt die Landesregierung NRW zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie die Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung weiter abzufedern. Die damit möglichen Hilfsprogramme sollen einerseits
bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds schließen, andererseits mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen darüber hinausgehen.
Pressemitteilung vom 16.12.2022
NRW-Krisenbewältigungsgesetz
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