Das OLG Düsseldorf hat die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten (Düsseldorfer Tabelle) aktualisiert. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Tabelle und weitere Informationen gibt es hier:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php

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