Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es soll die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung stärken. Das neue Recht legt unter anderem fest, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen berufliche Betreuer*innen mitbringen müssen. Und es stärkt die Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern an Betreuungsvereine. Das Gesetz modernisiert darüber hinaus das Vormundschaftsrecht. Außerdem wird ein beschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt.
Pressemitteilung BMJ vom 29.12.2023
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