Das Antragsformular für das Verbraucherinsolvenzverfahren soll nun (endlich) auch formal korrekt werden. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenz-Formularverordnung soll auf der Sitzung des Bundesrats am 16.12.22 (TOP 54) beschlossen werden. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat bereits Zustimmung empfohlen. Die Änderung kann damit am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Mit der Änderung wird ein Fehler korrigiert, der sich im Zuge der Änderung der Insolvenzordnung vom 22. Dezember 2020 eingeschlichen hatte. Die Verordnung sowie die Beschlussempfehlung gibt es hier:
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=561-22
https://www.bundesrata.de/drs.html?id=561-1-22

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration