In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 25. Januar 2023 wird die vorzeitige, zum 02. Februar 2023 in Kraft getretene, Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bekannt gegeben. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
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