In einer Allgemeinen Bemerkung hat der UN-Ausschuss zum Sozialpakt 1997 erläutert, dass Räumungen nur als letztes Mittel und nur unter der Berücksichtigung strenger menschenrechtlicher Kriterien durchgeführt werden dürfen. Die vorliegende Information des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) fasst die Vorgaben des Ausschusses und anderer internationaler Menschenrechtsgremien zusammen. DIMR, Zwangsräumungen als Menschenrechtsverletzungen
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