Die antragsabhängige Leistung für Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen in Höhe von einmalig 200 EUR soll der Entlastung dieser Gruppe durch die gestiegenen Energiekosten dienen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes haben Bund und Länder dafür eine zentrale digitale Antragsplattform erarbeitet. Seit dem 15. März 2023 ist der Online-Antrag darüber bundesweit möglich.
Der Anspruch kann bis zum 30. September 2023 geltend gemacht werden. Voraussetzungen sind unter anderem ein Zugangscode der Ausbildungsstätte sowie ein BundID-Konto.
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de (auch mit faq)

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration