Die unwirtschaftliche Haushaltsführung gilt in vielen Statistiken als einer der Hauptgründe für Überschuldung in Deutschland. Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö/F in Bayern) sieht diesen Begriff in den statistischen Auswertungen kritisch.
Mit diesem Begriff wird den überschuldeten Ratsuchenden die alleinige Verantwortung, also die „Schuld“ für ihre Schulden zugeschrieben. Ob eine entsprechende Beurteilung in der Rückschau von einer Beratungsperson abgegeben werden kann, dürfte von deren subjektiver Wahrnehmung abhängen. Daher empfiehlt die LAG Ö/F der Beratungspraxis, die objektiv nicht messbaren Gründe nur mit Vorsicht zu nutzen und sich für eine Änderung dieser Zuordnung in der Überschuldungsstatistik einzusetzen.
LAG ÖF Bayern – Empfehlung Überschuldungsstatistik
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) unterstützt das Anliegen der LAG Ö/F Bayern und hat die Empfehlung in ihren Newsletter #2 vom 02. März 2023 (S. 5) aufgenommen.
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