Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Voraussichtlich ab Mitte Mai soll es in Nordhrein-Westfalen diese Härtefallhilfen für Privathaushalte geben. Infoseite des MHKBD NRW Einzelheiten zu den Hilfen: Pressemitteilung des BMWK vom 30.03.2023

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