Im Stärkungspaket NRW gibt es einige Neuerungen. So sind jetzt z.B. auch ggfs. Personalkosten in Schuldner- und Sozialberatungsstellen förderfähig. Hierzu ein Auszug aus den Begleitinformationen: „Dabei muss es sich um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere, zusätzliche Peronalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme uns eines damit einhergehenden, ebenfalls zeitlich begrenzten Ausbaus der soialen Dienstleistungen handeln. Bei der Bereitstellung der Mittel ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung auf die im Kalenderjahr 2023 entstehenden Personalausgaben beschränkt ist“. Weitere Neuerungen und Informationen finden Sie in den Begleitinformationen bzw. in der FAQ-Liste. Bei Interesse empfehlen wir eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Kommune.