Die ab dem 1. Juli 2023 neu geltenden Pfändungsfreigrenzen sind bekannt gemacht. Der unpfändbare Betrag für eine*n Schuldner*in ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (mit Tabellenanhang). Eine Übersichtstabelle in 100er-Schritten findet sich auf der Seite der LAG Soziale Schuldnerberatung Hamburg.

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration