Die Landesregierung NRW hat mit Beschluss des Landtages am 08.03.2023 zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ bereitgestellt, um Maßnahmen zur Abmilderung dieser Krise ergreifen zu können. Die landesgeförderten Einrichtungen der Familienberatung, Familienbildung, Schwangerschafts(konflikt)beratung sowie Verbraucherinsolvenzberatung erhalten eine einmalige Unterstützung in Höhe von insgesamt 2,7 Millionen Euro zur Abmilderung der stark gestiegenen Energiekosten und sonstigen Kostensteigerungen in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Die geförderten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen werden zeitnah in einem separaten
Schreiben durch die Bezirksregierung Düsseldorf über das weitere Verfahren informiert.
Schreiben des Staatssekretärs Lorenz Bahr (MKJFGFI) vom 18.04.2023

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