Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) hat auf ihrer Jahresfachtagung Anfang Mai 2023 eine entsprechende Entschließung verabschiedet.
Auszug aus der PM der BAG SB: In Deutschland könnten mit mehr außergerichtlichen Einigungen viele Insolvenzverfahren vermieden werden. Dies würde einerseits die Justiz erheblich entlasten und andererseits psychische, physische und finanzielle Auswirkungen der Überschuldung abmildern. „Während aus wirtschaftlicher Sicht viele Gläubiger ohnehin zum größten Teil auf ihre Forderungen verzichten, können die Kosten des Verfahrens für die Justiz bestehen bleiben. Eine außergerichtliche
Einigung kann hier helfen“, betonte die BAG-SB zum Auftakt ihrer Jahrestagung. Bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung entstehen hohe Kosten für das Bundesland – etwa 2.500 Euro pro Verfahren. Die BAG-SB plädierte nun für die Einrichtung eines Fonds, mit dem außergerichtliche Einigungen sowohl für die Gläubiger wie auch für den Staatshaushalt deutlich attraktiver werden.
Quelle und weitere Infos: BAG SB
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