Das Bundeskabinett hat im April die vom BMAS vorgelegte Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen. Danach steigen die Renten zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit gilt ab dem 1. Juli 2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Die beschlossene Rentenwertbestimmungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die für den 16. Juni vorgesehen ist.
Quelle und weitere Infos: PM BMAS
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz