Zum Stichtag 31.12.2022 lagen in NRW 272.107 Vollstreckungsersuchen wegen rückständiger Rundfunkgebührenbeiträge vor. Daten zu den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen (wie Lohn- oder Kontopfändungen) sind dabei nicht vorhanden. Der WDR weist darauf hin, dass durch ihn keine säumigen Beitragsschuldner*innen bei der Schufa gemeldet würden.
Antwort der Landesregierung – Drucksache 18/4328

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