Bundessozialgericht untersagt Stadt Düsseldorf die Ausschreibung von Integrationshelfer*innen.
Gegen die Ökonomisierung des Sozialen: Die Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen nach Vergaberecht beschäftigt die soziale Arbeit seit vielen Jahren. Mit Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben der Caritasverband Düsseldorf und die Kaiserswerther Diakonie gegen die Ausschreibungspraxis der Stadt Düsseldorf im Jahr 2016 geklagt und nun in letzter Instanz Recht bekommen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es der Stadt untersagt war, die Ausschreibung von Integrationshelfer*innen durchzuführen und in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag zu erteilen. Quelle und weitere Infos: PM Freie Wohlfahrtspflege
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