Die Regelsätze im Bürgergeld und in der Sozialhilfe steigen zum 1. Januar 2024. Alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) zum Beispiel sollen 563 Euro im Monat erhalten und Paare in Bedarfsgemeinschaften 506 Euro (+56, Bedarfsstufe 2). Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz sollen entsprechend angepasst werden. Die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr auf 65 Euro.
Wohlfahrtsverbände kritisieren diese Anhebungen als unzureichend. „Die strukturelle Unterdeckung der Bedarfe von Grundsicherungsbeziehenden wird durch die Regelbedarfsanpassung nicht korrigiert“, so der Paritätische Gesamtverband. Besonders spürbar sei die Unterdeckung bei der Ernährung und den Stromkosten.
Beschluss Bundeskabinett vom 13.9.23; Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes vom 14.09.2023

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