Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Energieversorger Eprimo die Verwendung von Datenschutzhinweisen untersagt, die dem Unternehmen die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa und eine andere Auskunftei ermöglichen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. „Verbraucher und Verbraucherinnen, die sich vertragsgemäß verhalten, müssen es nicht hinnehmen, dass die im Rahmen ihres Stromvertrags erhobenen Daten ohne Anlass an Auskunfteien wie die Schufa weitergeleitet werden“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Diese Informationen können in manchen Fällen zu Nachteilen bei künftigen Vertragsschlüssen führen.“ vzbv-Mitteilung vom 25.07.2023 mit Link zum Urteil des LG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-24 0 156/21 verkündet am 26.05.2023
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