Ein Blinder hat Anspruch auf Übersendung der vom Grundsicherungsträger ihm gegenüber erlassenen Bescheide sowie entsprechender Formulare und Vordrucke in barrierefreier Form, d. h. als PDF-Dokumente durch unverschlüsselte E-Mail. Hat der Behinderte das ihm zustehende Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass er die elektronische Übersendung entsprechender Dokumente als PDF-Datei begehrt, so ist der Leistungsträger hieran gebunden.
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