Das Bundeskabinett hat am 13.11.23 die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“ (RBSFV 2024) gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1. Januar 2024 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im
Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre erhöht BMAS – Höhere Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld
Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 für Alleinstehende Erwachsene ab Januar 2024 von monatlich 502 Euro auf 563 Euro und für Paare in Bedarfsgemeinschaften auf 506 Euro. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen
sich im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro Bundesrat – Bundesrat KOMPAKT -TOP 39 – 1037.Sitzung Wohlfahrtsverbände kritisieren diese Anhebungen als unzureichend. „Die strukturelle Unterdeckung der Bedarfe von Grundsicherungsbeziehenden wird durch die Regelbedarfsanpassung nicht korrigiert“, so der Paritätische Gesamtverband. Besonders spürbar sei die Unterdeckung bei der Ernährung und den Stromkosten.
Anstieg der Regelsätze ab Januar 2024 – Kritik aus der Wohlfahrtspflege | Fachberatung Schuldnerberatung NRW

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