Die Bundesregierung wollte die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme bis Ende April verlängern, dies sah der
Kabinettbeschluss vom 18.10.2023 vor. Dagegen sprach sich aber die EU-Kommission aus. Daraufhin hat der Bundestag nun beschlossen, die Preisbremsen nur bis Ende März zu verlängern. Die Verlängerungsoption war in den im Dezember 2022 erlassenen Preisbremsengesetzen enthalten und wird nun über eine Verordnung umgesetzt. Die Verordnung ist vom Bundestag beschlossen; sie bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Beschluss des Bundestags vom 16.11.2023; Tagesschau.de vom 17.11.2023; Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV (Ausschuss-Fassung, die Verordnung wird in Kürze verkündet).
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