Die Bundesregierung will die Beförderungserschleichung („Schwarzfahren“) von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat ein Eckpunktepapier zu einer Strafrechtsreform vorgelegt, wonach die Tatbestandsalternative „Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ in § 265a StGB durch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand ersetzt werde soll. Folge: An die
Stelle einer häufig relativ hohen Geldstrafe tritt eine verhältnismäßig geringe Geldbuße.
Pressemitteilung des BMJ vom 23.11.2023
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