Unter Wohnkostenlücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu verstehen. Im Jahr 2022 beliefen sich die nicht übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung auf 382 Millionen Euro. Die durchschnittliche Differenz in den Haushalten, in denen nicht die kompletten Wohnkosten übernommen wurden, betrug 101 Euro. Im Jahr 2021 betrug sie noch 91 Euro. Also stieg der Anteil der nicht berücksichtigten Kosten der Unterkunft (KdU) noch einmal um mehr als 10 %. Insgesamt wurden bei 338 000 Bedarfsgemeinschaften die KdU nicht vollständig übernommen.
Quelle und weitere Infos: Thome Newsletter 40/2023 vom 03.12.2023
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