Am 1. Januar 2024 ist für viele nach dem SGB II und SGB XII leistungsberechtigte Menschen die sogenannte Karenzzeit in Bezug auf die Kosten der Unterkunft ausgelaufen. Nach Ablauf dieser Schonfrist können die Behörden verlangen, dass „unangemessen hohe“ Wohn- bzw. Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe abgesenkt werden. Dieser Vorgang nennt sich Kostensenkungsverfahren. Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ hat dazu die Arbeitshilfe: „Kostensenkungsaufforderungen – Was tun?“ für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) sowie Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt.
Quelle und Arbeitshilfe: erwerbslos.de, Arbeitshilfe „Kostensenkungsaufforderungen-was-tun.pdf

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