Mit dem Teilhabechancengesetz (THCG) wurden 2019 die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) eingeführt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Programme evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sprächen dafür, beide Instrumente zu behalten. Sie stützten damit nachträglich die Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Das IAB rät allerdings zu „grundlegende(n) Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung“ (Abschlussbericht, S. 6 f., ausführlich S. 138 ff. u. 266 ff.). Die Verknüpfung von geförderter Beschäftigung mit ganzheitlicher Betreuung sei eine „wesentliche Innovation“ (S. 87); das Coaching habe „das Potenzial, den Unterschied zu machen“ (Jan Gellermann, IAG-Forum, 21.03.2024).
Das Coaching ist anspruchsvoll. Dies zeigt sich laut IAB beispielsweise in von Krankheit, Armut und Schulden geprägten Lebenslagen, die typisch für die Förderung nach dem THCG seien (vgl. S. 121, 167). Daher sei es laut IAB notwendig, dass die Coaches „spezifische Kompetenzen“ benötigten (S. 267) und insbesondere auch Aufgaben eines Case-Managements erfüllen könnten, etwa um erfolgreich eine Schuldnerberatung einbinden zu können (vgl. die Fallbeispiele auf S. 107 u. 117).
IAB-Forschungsbericht 2024 4/2024. Evaluation des Teilhabechancengesetzes – Abschlusbericht
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz