Das Bundesjustizministerium (BMJ) hört aktuell im Rahmen der Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens die „betroffenen Kreise“ an. Bis zum 10. Mai 2024 können dem BMJ Erfahrungen mit der Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre und auch mit der Speicherung des Datums „Restschuldbefreiung erteilt“ mitgeteilt werden. Bis zum 30.6.2024 hat die Bundesregierung dann dem Bundestag zu diesen Themen zu berichten.
Quelle und weitere Infos: Inso-Newsletter RA Henning Ostern 24

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