Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) sieht einen dringenden Reformbedarf bei der Lösung des Problems der Verstrickung von vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachten Pfändungen an der Quelle und auf dem (P-)Konto. Die AG SBV unterstützt den Vorschlag von Prof. Grote, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Pfändungen des laufenden Einkommens und eines Pfändungsschutzkontos dauerhaft aufzuheben und § 89 InsO entsprechend zu ergänzen. Das vollständige Positionspapier gibt es hier:
https://www.agsbv.de/2024/05/stellungnahme-zur-evaluation-verkuerzung-des-insolvenzverfahren-und-positionierung-zur-verstrickung-im-insolvenzverfahren-der-ag-sbv/

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration