Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen 1. Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 veröffentlicht. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bildet als bundesweiter Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 ab. Im
kooperativen Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland wird die Überwindung von Wohnungsund Obdachlosigkeit nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen eng mit der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Aktionsplans zusammenarbeiten. Mit dem Nationalen Aktionsplan wurde insbesondere eine langjährige Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. aufgegriffen und eng mit ihr abgestimmt. BMWSB: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration