Die BAG-SB weist in ihrem Newsletter Ausgabe #3 vom 23. April 2024 auf eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 (NAP-W) hin. Die BAG-S begrüßt die Verpflichtung der Bundesregierung, in partnerschaftlichem Agieren mit allen relevanten Akteuren dieses wichtige Ziel zu verfolgen. Die BAGS weist darauf hin, dass, obwohl die Gruppe der Menschen mit Hafterfahrungen gesehen wurde, sie nicht als besondere Bedarfsgruppe im Rahmen des NAP-W ausgewiesen wird. Die Tatsache, dass jährlich 45.000 bis 50.000 Personen aus der Haft entlassen werden und viele von ihnen mit Wohnungslosigkeit konfrontiert sind, erfordert eine gezielte Berücksichtigung in diesem Aktionsplan, so die BAG-S.
Stellungnahme der BAG-S zum 1. Entwurf des Nationalen Aktionsplans

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