Zum kommenden Wintersemester wird eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten eingeführt. Die auf (digitalen) Antrag als Zuschuss zu gewährende Hilfe ist bei Sozialleistungsbezug anrechnungsfrei (§ 56 ff. BAföG n.F.). Die Bedarfssätze und Freibeträge werden zudem um rund fünf Prozent erhöht und die Wohnkostenpauschale um 20 Euro angehoben. Dies hat der Bundestag am 13.06.2024 beschlossen. Das Gesetz, das weitere Änderungen vorsieht, bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Mitteilung des Bundesrats vom 13.06.2024
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