Der Bundesrat hat der „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwendungsvereinbarung“ am 14.06.2024 zugestimmt. Die Verordnung kann damit in den nächsten Tagen in Kraft treten und mit ihr die Verlängerung der Moratoriums-Regelung in § 19 StromGVV / GasGVV (siehe auch www.fbsb-nrw.de).
Zugleich stellt der Bundesrat fest, dass „das Recht zur vorübergehenden Aussetzung der monatlichen Ratenzahlung Haushaltskunden unabhängig von der Krisensituation der letzten Jahre den nötigen Spielraum verschafft, um individuelle Zahlungsschwierigkeiten zu bewältigen“. Er spricht sich daher dafür aus, dieses Recht über April 2025 hinaus zu verstetigen.
Die Parallelregelung in § 118b EnWG zu den Verträgen außerhalb der Grundversorgung steckt noch im parlamentarischen Verfahren. 
Beschluss und Entschließung des Bundesrats vom 14.06.2024

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