Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist am 19.11.2023 in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält auch Regelungen zur Sicherstellung von unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten für alle Verbraucher*innen, „die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten“ (Artikel 36). Der Diözesan-Caritasverband Aachen hatte in Abstimmung mit der AG SBV ein Rechtsgutachten zur Umsetzung von Art. 36, insbesondere zum Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung, in Auftrag gegeben. Der Verfassungs- und Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, kommt hierin zu dem Ergebnis, dass Artikel 36 durch einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung umgesetzt werden muss. Das Rechtsgutachten erläutert auch, welche weiteren Vorgaben Deutschland bei der Umsetzung von Art. 36 der Verbraucherkreditrichtlinie beachten muss. Damit kann die AG SBV ihre intensive Arbeit an der Umsetzung der Richtlinie weiter stärken. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie im Gutachten auf den Seiten 39-40. Quelle und Gutachten: AG SBV
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