Das Bundesministerium für Justiz hat den Bericht gemäß Artikel 107a EGInsO zu der Frage, wie sich die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat veröffentlicht. Der Bericht geht auch auf etwaige Hindernisse ein, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Erteilung der Restschuldbefreiung ausgehen. Der Bericht ist dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt worden.
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