Auf der 95. Konferenz der Justizminster*innen (JuMiKo) vom 5./6. Juni 2024 wurde beschlossen, das Bundesministerium der Justiz zu bitten, „Regelungsvorschläge zu einem besseren Schutz der Insolvenzgläubigerinnen und –gläubiger zu erarbeiten, um unredlichen Vorgehensweisen von Insolvenzschuldnerinnen und -schuldnern im Zusammenhang mit beantragten Restschuldbefreiungen effektiver zu begegnen“. Zu diesem merkwürdigen Ansinnen vgl. die Anmerkung der BAG SB in ihrem
Newsletter 5/2024.
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